Allgemeine Vertragsbedingungen der Wyden Micro Systems GmbH für die Miete einer Ferienwohnung
1. Anmeldung:
Mit Ihrer Reservierung und oder dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Mit der (An)Zahlung ihrer Buchung stimmen sie diesen Bedingungen ausdrücklich zu.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Zahlungsbedingungen:
3 Tage nach Buchungsbestätigung sind 50% des totalen Mietpreises inkl. Zusatzleistungen und Kaution zu bezahlen. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Mietantritt erfolgt sein.
Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Besondere Bedingungen / Hinweise:
Zusatzbetten sowie Kinderbetten und Stühle stehen teilweise zur Verfügung. Diese müssen im Voraus bestellt werden und bei der Buchung vermerkt sein.
Nichtraucherwohnung: Es ist verboten in den Wohnungen zu rauchen. Bei Missachten dieses Verbots wird der Vermieter eine Entschädigung einfordern und die Kosten für eine zusätzliche Reinigung in der Höhe von 500 CHF einfordern.
Das Halten von Haustieren (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) ist nicht erlaubt.
Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt, ab 16:00 Uhr. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18:00 Uhr am Anreisetag berücksichtigt.
Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Es dürfen keine Nägel in Wände, Decken, Fenster, Möbel etc. eingeschlagen werden. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seinen Begleitpersonen angerichteten Schäden am Mietobjekt und an dem Inventar, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als bei der Buchung Mietvertrag angegeben wurden. Die angegebene Personenanzahl bei der Buchung schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit uns vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen oder nachzuberechnen.
Abreisetage: Das Mietobjekt ist spätestens um 10:00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem und besenreinem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel auf dem Küchentisch deponieren. Die Betten müssen abgezogen, sämtlicher Abfall bei der Kehrrichtsammelstelle entsorgt werden, alles Geschirr ist zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden oder die oben erwähnten Punkte nicht eingehalten werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 200 CHF fällig.
Abfall der durch den Vermieter entsorgt werden muss, wird mit mindestens 100 CHF nachverrechnet.
4. Rücktritt / Stornobedingungen:
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins wie folgt haftbar:
Bis 61 Tage vor Mietbeginn mit 50% des Gesamtpreises
60 bis 31 Tage vor Mietbeginn mit 80% des Gesamtpreises
Danach 100% des Gesamtpreises
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Pandemie, Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer, Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe wie Doppelbuchungen), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufenen Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.
5. Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter.
6. Datenschutzerklärung: Ihre persönlichen Daten, die Sie uns bei der Buchung übermitteln, werden ausschliesslich im Rahmen der Buchung verwendet und nur für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietverhältnis (z.B. Kurtaxe oder Registrierung für Gästekarte) an aussenstehende Dritte weitergegeben.
7. Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege, Internetzugang, etc.) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
8. Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Freiburg. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, welcher durch Leistung der Anzahlung als rechtsverbindlich abgeschlossen gilt.